Informationen zu Klasse A1


Fahrzeugart
Leichtkrafträder


Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.

Altersstufung:
Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 80 km/h erteilt.

Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A1, M




Theoretische Ausbildung
Mindestunterricht Vorbesitz einer anderen Klasse
ohne mit
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 4 4
Gesamt 16 10
(Doppelstunden zu je 90 Min.)


Praktische Ausbildung
Mindestunterricht
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
Gesamt 12


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der Informationen zu Klasse A1
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