Informationen zu Klasse B


Fahrzeugart
PKW und leichte LKW


Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3 500 kg beträgt.


Mindestalter: 18 , beim begleiteten Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach voheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17.
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: L, M, S



Theoretische Ausbildung
Mindestunterricht Vorbesitz einer anderen Klasse
ohne mit
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 2 2
Gesamt 14 8
(Doppelstunden zu je 90 Min.)



Praktische Ausbildung
Mindestunterricht
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen 4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
Gesamt 12


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der Informationen zu Klasse B
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