Informationen zu Klasse T


Fahrzeugart
Landwirtschaftliche Zugmaschinen


a) Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von max. 40 km/h (mit Anhänger)

Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein oder für solche Zwecke eingesetz werden.

Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h; 18 für bbH 60 km/h
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: L, S, M


Theoretische Ausbildung
Mindestunterricht Vorbesitz einer anderen Klasse
ohne mit
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 6 6
Gesamt 18 12
(Doppelstunden zu je 90 Min.)


Praktische Ausbildung

Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung- keine Sonderfahrten

Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt,
wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.



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der Informationen zu Klasse T

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