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Informationen zu MOFA - PrüfbescheinigungFahrzeugart Mofa Einspurig, einzitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein. Mindestalter: 15 Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts. |
| Theoretische Ausbildung | |
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| Mindestumfang des Theorieunterrichts | |
| Grundunterricht | 12 |
| (Doppelstunden zu je 90 Min.) | |
| Praktische Ausbildung |
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Bei Einzelausbildung min. 90 Minuten Bei Gruppenausbildung min. 180 Minuten pro Gruppe Gruppe max. 4 Personen; für jeweils 2 teilnehmer 1 Mofa Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr. |
| Besonderheiten |
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Die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung sollen in einem gesonderten Kurs, der für alle Teilnehmer einer Lerngruppe gleichzeitig beginnt und endet, ausgebildet werden. Kommt ein solcher Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 5) nicht zustande, dürfen die Bewerber ausnahmsweise zusammen mit Bewerbern um die Klasse M, A1 oder A ausgebildet werden. Auch in diesem Fall muss eine praktische Ausbildung von min. 90 Minuten durchgeführt werden. |
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der Informationen zu Klasse MOFA |





