Informationen zu MOFA - Prüfbescheinigung


Fahrzeugart
Mofa


Einspurig, einzitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.
Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Mindestalter: 15
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.



Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts
Grundunterricht 12
(Doppelstunden zu je 90 Min.)


Praktische Ausbildung

Bei Einzelausbildung min. 90 Minuten
Bei Gruppenausbildung min. 180 Minuten pro Gruppe

Gruppe max. 4 Personen; für jeweils 2 teilnehmer 1 Mofa
Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr.



Besonderheiten

Die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung sollen in einem gesonderten Kurs, der für alle Teilnehmer einer Lerngruppe gleichzeitig beginnt und endet, ausgebildet werden. Kommt ein solcher Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 5) nicht zustande, dürfen die Bewerber ausnahmsweise zusammen mit Bewerbern um die Klasse M, A1 oder A ausgebildet werden. Auch in diesem Fall muss eine praktische Ausbildung von min. 90 Minuten durchgeführt werden.



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der Informationen zu Klasse MOFA
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