Weiterbildung für gewerbliche Kraftfahrer
Jeder Kraftfahrer, der gewerblich ein Fahrzeug der FE-Klasse C1/C1E/C oder CE fährt, muss alle 5 Jahre eine Weiterbildung von insgesamt 35 Std. nachweisen, in denen nachfolgende Kenntnisse vermittelt werden.
Dauer 5 Tage, pro Modul 7 Stunden
Inhalte:
- Modul 1: Eco Training & Assistenzsysteme
- Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
- Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
- Modul 4: Schadensprävention
- Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast
Es muss keine Prüfung absolviert werden.
Die Weiterbildung wird durch die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen.
Haben sie Fragen zur Weiterbildung gem. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), so zögern sie nicht uns zu kontaktieren