PKW und Krafträder
Wickeder Hellweg 133
44319 Dortmund
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Notfallrufnummern
0171 950 25 25 oder 0171 527 60 11
Schwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15kW.
24 Jahre,
20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2),
21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Grundunterricht | ||
Klassenspezifischer Unterricht | ||
Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min.) |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | ||
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen | ||
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | ||
Gesamt |
* Kein Pflichtunterricht bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse:
Maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50cm3 und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h mit einer Leistung bis 15kW.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h mit einer Leistung bis 15kW.
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Mindestalter: 16Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM
Grundunterricht | ||
Klassenspezifischer Unterricht | ||
Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min.) |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen | |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | |
Gesamt |
* Kein Pflichtunterricht bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Klasse A2 – Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm3 und einer bauartigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h. Leistung: maximal 35kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A1, AM
Grundunterricht | ||
Klassenspezifischer Unterricht | ||
Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min.) |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | ||
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen | ||
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | ||
Gesamt |
* Kein Pflichtunterricht bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 25 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B (5 Jahre)
Motorrad-Theorieunterricht jeweils 90 Minuten |
Motorradfahrstunde jeweils 90 Minuten |
Keine Theorie- oder Praxisprüfung notwenig
Mit
– bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45km/h
– Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/Vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50cm3
– Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4kW
– andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4kW
– Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (Ohnen die Masse der Batterien) maximal 350kg
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
– Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50km/h, sofern sie
vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
– Kleinkrafträdern nach ehemaligem DDR-Recht (50cm3, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Mindestalter: 15 Jahren,
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: Keine
Grundunterricht | |
Klassenspezifischer Unterricht | |
Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min.) |
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.