Wickeder Hellweg 133

44319 Dortmund

0231 700 40 00

Erreichbar zu den Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. 10:00 - 19:00 Uhr
Di. 13:00 - 19:00 Uhr
Fr. 10:00 - 14:00 Uhr

Führerscheinklasse A

Schwere Krafträder

Schwere Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15kW.

Klasse A – Mindestalter:

24 Jahre,
20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2),
21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

Theoretische Ausbildung
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht
12
6*
Klassenspezifischer Unterricht
4
4*
Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min.)
16
10*
Praktische Ausbildung
Mit/ohne Vorbesitz einer anderen Klasse außer A1 oder A2
Mit Vorbesitzer der Führerscheinklasse A1 oder A2
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
5
3*
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen
4
2*
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
3
1*
Gesamt
12
6*

* Kein Pflichtunterricht bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Führerscheinklasse A1

Leichtkrafträder

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse:
Maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50cm3 und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h mit einer Leistung bis 15kW.

Klasse A1

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h mit einer Leistung bis 15kW.

Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm3 und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Mindestalter:  16Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM

Theoretische Ausbildung
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht
12
6
Klassenspezifischer Unterricht
4
4
Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min.)
16
10
Praktische Ausbildung
Mit / ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen
4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
3
Gesamt
12

* Kein Pflichtunterricht bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Führerscheinklasse A2

Mittelschwere Krafträder

Klasse A2 – Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm3 und einer bauartigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h. Leistung: maximal 35kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2kW/kg.

Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A1, AM

Theoretische Ausbildung
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht
12
6
Klassenspezifischer Unterricht
4
4
Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min.)
16
10
Praktische Ausbildung
Mit/ohne Vorbesitz einer anderen Klasse außer A1
Mit Vorbesitz der Führerscheinklasse A1
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
5
3*
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen
4
2*
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
3
1*
Gesamt
12
6*

* Kein Pflichtunterricht bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Führerscheinklasse B in Verbindung mit Schlüsselzahl 196

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter:  25 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B (5 Jahre) 

Theoretische Ausbildung
Motorrad-Theorieunterricht jeweils 90 Minuten
4
Praktische Ausbildung
Motorradfahrstunde jeweils 90 Minuten
5

Keine Theorie- oder Praxisprüfung notwenig

Führerscheinklasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Mit
– bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45km/h
– Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/Vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50cm3
– Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4kW
– andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4kW
– Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (Ohnen die Masse der Batterien) maximal 350kg

Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
– Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50km/h, sofern sie
vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
– Kleinkrafträdern nach ehemaligem DDR-Recht (50cm3, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Mindestalter: 15 Jahren,
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: Keine

Theoretische Ausbildung
Ohne Vorbesitzer einer anderen Klasse
Grundunterricht
12
Klassenspezifischer Unterricht
2
Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min.)
14
Praktische Ausbildung

Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.