Wickeder Hellweg 133
44319 Dortmund
Telefon: 0231 / 700 40 00
E-Mail: info@fahrschule-hornkamp.de
Notfallrufnummern
0171 950 25 25 oder 0171 527 60 11
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Mindestalter: 18 Jahre , beim Begleiteten Fahren 17 Jahre, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17 Jahre.
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: L, AM
Grundunterricht | ||
Klassenspezifischer Unterricht | ||
Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min.) |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen | |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | |
Gesamt |
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Mindestalter: 18 Jahre , beim Begleiteten Fahren 17 Jahre, bei Ausbildung zum
Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung)
17 Jahre.
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: L, AM
Grundunterricht | ||
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen | ||
Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min.) |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen | |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | |
Gesamt |
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der Klasse B oder B+96 fallenden Kombinationen übersteigen.
Mindestalter: 18 Jahre, beim begleiteten Fahren 17 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen | |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | |
Gesamt |
Die Schulung besteht aus drei Teilen:
Theorie > 2,5 Stunden a 60 Minuten
Praktische Übungen > 3,5 Stunden a 60 Minuten
Fahren im Realverkehr > 1 Stunde a 60 Minuten
Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung: Es steht ein nicht öffentliches Gelände und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer eine Ausbildungskombination zur Verfügung. Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden.