*oder ab 18 Jahren bei Gruppenqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsausbildung
Wickeder Hellweg 133
44319 Dortmund
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Notfallrufnummern
0171 950 25 25 oder 0171 527 60 11
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 21 Jahre, – während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1BKrFQG: 18 Jahre
Geltungsdauer: auf 5 Jahre befristet
Vorbesitz erforderlich: B
Beinhaltet Klasse: C1
Grundunterricht | |||
Klassenspezifischer Unterricht | |||
Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min.) |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | ||||
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen | ||||
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | ||||
Gesamt |
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: B
Beinhaltet Klasse: L, AM, S
Grundunterricht | ||
Klassenspezifischer Unterricht | ||
Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min.) |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | ||||
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen | ||||
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | ||||
Gesamt |
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000kg betragen.
Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: C1
Beinhaltet Klasse: BE, D1E bei Besitz von D1
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | ||||
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen | ||||
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | ||||
Gesamt |
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter: 21 Jahre – während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder nach Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1BKrFQG: 18 Jahre
Geltungsdauer: auf 5 Jahre befristet
Vorbesitz erforderlich: B
Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T, D1E bei Besitz von Klasse D1, DE bei Besitz von Klasse D
Grundunterricht | |
Klassenspezifischer Unterricht | |
Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min.) |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | ||||
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen | ||||
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | ||||
Gesamt |