Wickeder Hellweg 133

44319 Dortmund

0231 700 40 00

Erreichbar zu den Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. 10:00 - 19:00 Uhr
Di. 13:00 - 19:00 Uhr
Fr. 10:00 - 14:00 Uhr

Führerscheinklasse C

Schwere LKW


Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg dürfen mitgeführt werden.


Mindestalter: 21 Jahre, – während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1BKrFQG: 18 Jahre
Geltungsdauer: auf 5 Jahre befristet
Vorbesitz erforderlich: B
Beinhaltet Klasse: C1

Theoretische Ausbildung
Bei Vorbesitz der Klasse B
Bei Vorbesitz der Klasse C1 o. D1
Bei Vorbesitz der Klasse D
Grundunterricht
6
6
6
Klassenspezifischer Unterricht
10
4
2
Gesamt
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
16
10
8
Praktische Ausbildung
Bei Vorbesitz der Klasse B
Gem. Ausbildungsgang C und CE
Solo
Zug
Gesamt
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
5
3
5
8
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen
2
1
2
3
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
3
0
3
3
Gesamt
10
4
10
14

Führerscheinklasse C1

Mittlere LKW

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: B
Beinhaltet Klasse: L, AM, S

Theoretische Ausbildung
Bei Vorbesitz der Klasse B
Bei Vorbesitz der Klasse D1 o. D
Grundunterricht
6
6
Klassenspezifischer Unterricht
6
2
Gesamt
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
12
8
Praktische Ausbildung
Bei Vorbesitz der Klasse B
Gem. Ausbildungsgang C und CE
Solo
Zug
Gesamt
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
5
3
5
8
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen
2
1
2
3
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
3
0
3
3
Gesamt
10
4
10
14

Führerscheinklasse C1E

Mittlere Lastzüge bis max. 12.000kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000kg betragen.

Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: C1
Beinhaltet Klasse: BE, D1E bei Besitz von D1

Theoretische Ausbildung

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Praktische Ausbildung
Vorbesitz Klasse C1
Gem. Ausbildungsgang C und CE
Solo
Zug
Gesamt
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
3
1
3
4
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen
1
1
1
2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
1
0
2
2
Gesamt
5
2
6
8

Führerscheinklasse CE

Lastzüge

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse.


Mindestalter: 21 Jahre – während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder nach Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1BKrFQG: 18 Jahre
Geltungsdauer: auf 5 Jahre befristet
Vorbesitz erforderlich: B
Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T, D1E bei Besitz von Klasse D1, DE bei Besitz von Klasse D

Theoretische Ausbildung
Bei Vorbesitz der Klasse C
Grundunterricht
6
Klassenspezifischer Unterricht
4
Gesamt
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
10
Praktische Ausbildung
Vorbesitz Klasse C
Gem. Ausbildungsgang C und CE
Solo
Zug
Gesamt
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
5
3
5
8
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen
2
1
2
3
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
3
0
3
3
Gesamt
10
4
10
14